Wann braucht es einen QS-Verantwortlichen Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei kleinen, einfachen Gebäuden bringen die  Brandschutzvorschriften 2015 wenig Mehraufwand. In der Regel übernimmt der Gesamtleiter die Funktion des QS-Verantwortlichen.

 

Qualitätssicherung und Dokumentation gefordert

Die neuen Brandschutzvorschriften bringen Liberalisierungen – dafür fordern sie Qualitätssicherung und Dokumentation. Während sich bei grösseren, komplexen Bauvorhaben die Brandschutzverantwortlichen mit diesem Thema befassen, sind bei kleineren Objekten Architekten und Planer damit konfrontiert. Rasch kommen Fragen auf: Bringt die Qualitätssicherung Mehraufwand und Mehrkosten? Muss ich bei meinem Projekt einen Brandschutzexperten als QS-Verantwortlichen Brandschutz beiziehen?

 

Keine zusätzliche Fachkraft bei QSS1

Massgebend ist, in welche der vier Qualitätsstufen QSS1 bis QSS4 das Bauvorhaben fällt. Kleine, einfache Gebäude z.B. Wohnhäuser oder Büros bis zu mittlerer Höhe werden in QSS1 eingeteilt. Bei dieser Stufe braucht es keine zusätzliche Fachkraft als QS-Verantwortlichen Brandschutz. Ein Mitglied des Projektteams muss diese Funktion aber übernehmen, in der Regel ist dies der Gesamtleiter. Ab Stufe QSS2 muss mindestens ein anerkannter Brandschutzfachmann oder eine Person mit einer vergleichbaren Ausbildung das Projekt als QS-Verantwortlicher begleiten.

 

QSS1 oder höher?

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Bauvorhaben in QSS1 fällt, beantworten Sie folgende Fragen:

  • Ist Ihr Gebäude mehr als 30 m hoch? Falls ja, ist es ein Hochhaus und fällt sicher nicht in die Qualitätsstufe QSS1. 
  • Kein Hochhaus? Dann ist die Nutzung massgebend. Ist diese: Wohnen, Büro, Schule, Parking (2.UG, 1. UG oder über Terrain), Landwirtschaft oder Industrie- und Gewerbe mit kleiner oder mittlerer Brandbelastung? Dann gehört Ihr Objekt grundsätzlich in die Stufe QSS1.

Achtung!
Es stellt sich die Frage, ob QSS1 für das gesamte Gebäude gilt oder ob Teilbereiche einer höheren Stufe zugeordnet werden. Grund dafür können zum Beispiel besondere Brandrisiken sein. Lagern Sie gefährliche Stoffe? Sind Gebäudeelemente aus brennbaren Baustoffen? Gibt es explosionsgefährdete Zonen? Wenn ja, könnte Ihr Gebäude oder Teile davon in QSS2 oder QSS3 gehören.

 

Die Übereinstimmungserklärung

Bei kleinen, einfachen Bauten bringen die neuen Vorschriften zur Qualitätssicherung nur wenig Mehraufwand. Neu ist die Übereinstimmungserklärung: Sie wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes oder Inbetriebnahme einer Anlage unterzeichnet. Damit wird der Brandschutzbehörde und den Eigentümern bestätigt, dass alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind, dass die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren und dass die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.

Weitere Informationen zur Qualitätssicherung finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Qualitätssicherung».

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» der VKF.

 

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