Unser Gebäude ist mit einem Ölbrenner ausgerüstet. Wie müssen wir das Heizöl gemäss den neuen Brandschutzvorschriften lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für die korrekte Lagerung des Heizöls bestehen folgende Möglichkeiten:

  • separater Tankraum mit Feuerwiderstand EI 60: Hier können beliebige Mengen Heizöl gelagert werden.
  • separater Tankraum mit Feuerwiderstand EI 30: In solchen Räumen dürfen maximal 2’000 l Heizöl gelagert werden.
  • Lagerung im Aufstellungsraum der Ölheizung: In Kleintanks mit 30 Min. Feuerwiderstand dürfen maximal 2’000 l pro Tank gelagert werden.
  • In separaten Heizräumen mit Feuerwiderstand EI 60 darf Heizöl in Mengen bis 4‘000 l in Kleintanks gelagert werden. Bei der Verwendung von Stahltanks ist die Lagerung von maximal 8’000 l zulässig. Zwischen der Ölheizung und dem Lagertank ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 60 cm zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» sowie der FAQ 24-002 der VKF

 

 

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