Spezialfall Gebäude mit geringen Abmessungen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bauen Sie ein Einfamilienhaus oder ein kleines Gewerbehaus? Dann lohnt es sich, zu klären, ob Ihr Bauvorhaben in die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen» gehört.

Denn für Bauten dieser Kategorie werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken gestellt. Sie müssen auch keine Brandabschnitte bilden.

Gehen Sie die Checkliste durch. Wenn alle Aussagen zutreffen, fällt Ihr Projekt grundsätzlich in die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen».

  • Das Gebäude umfasst höchstens 3 Geschosse, maximal 2 davon über Terrain und nicht mehr als eines unter Terrain.
  • Die Geschossfläche ist insgesamt nicht grösser als 600 m2.
  • Das Gebäude wird nicht als Kinderkrippe genutzt.
  • Im Gebäude befindet sich höchstens eine Wohnung.
  • Ausser den Wohnungsbesitzern schlafen keine anderen Personen im Gebäude.
  • Wenn ein Raum mit grosser Personenbelegung (z.B. ein Veranstaltungssaal) vorhanden ist, liegt dieser im Erdgeschoss.

Neu seit 1. Januar 2015

Die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen» wurde mit den Brandschutzvorschriften 2015 eingeführt. Neu richten sich die Brandschutzmassnahmen grundsätzlich nicht mehr nach der Anzahl Geschosse, sondern nach der Gebäudegeometrie in Bezug zur Gebäudehöhe.

 

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der 1-15 Brandschutznorm und in der Brandschutzrichtlinie 01-15 «Begriffe und Definitionen» der VKF.

 

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