Im Sommer 2014 wurden für einen Neubau mit dem Bewilligungsverfahren die Brandschutzauflagen erstellt. Die Bewilligung wurde aber erst im Frühjahr 2015 erteilt. Welche Vorschriften gelten nun? 2014 oder 2015?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Massgebend für die Umsetzung ist das Datum der Baubewilligung bzw. juristisch gesehen deren Rechtskraft.

Da die Bewilligungsbehörde die Brandschutzauflagen von 2014 zum integrierten Bestandteil erklärt hat, gelten noch die „alten“ Brandschutzvorschriften, Ausgabe 2003.

 

Neubeurteilung nach den BSV 2015

Wenn ein Bauherr sein Bauvorhaben, das 2014 oder früher bewilligt wurde, nachträglich nach den Brandschutzvorschriften, Ausgabe 2015, beurteilen lassen möchte, kann er bei der Baupolizeibehörde oder bei der Gemeinde eine Projektänderung mit Antrag auf eine Neubeurteilung einreichen. Wir empfehlen dies, da es im Hinblick auf die Zukunft Sinn macht, nach den aktuellen Vorschriften zu bauen.

 

Wie lange gelten die Regelungen?

Die Brandschutzvorschriften werden ca. alle 10 Jahre überarbeitet, die letzte Ausgabe stammt von 2003. Stand-der-Technik-Papiere, z.B. technische Richtlinien von Brandschutzanlagen wie Brandmelde- und Sprinkleranlagen, die Dokumentationen Lignatec für den Holzbau oder Erläuterungen und Hilfsmittel können häufiger aktualisiert werden.

 

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