Dürfen nach den neuen Vorschriften noch immer zementgebundene Spanplatten bis ans Kaminrohr beim Schwedenofen geführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Zementgebundene Spanplatten sind allgemein anerkannte Bauprodukte, die der Brandverhaltensgruppe RF 1 zugeordnet sind (siehe Allgemein anerkannte Bauprodukte der VKF).

Für den Verwendungszweck beim Schwedenofen sind dauerwärmebeständige Bauprodukte notwendig. Zementgebundene Spanplatten der RF 1 erfüllen diese Anforderung (siehe Allgemein anerkannte Bauprodukte, Kapitel 3.7) und können daher nach wie vor eingesetzt werden.

 

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