BSV, Merkblatt, Arbeitshilfen & Co. – was ist wo verbindlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) erlässt die Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz. Jede Kantonsregierung delegiert ein Mitglied in dieses Gremium.

Die Vorschriften umzusetzen, ist jedoch Aufgabe der Kantone. In der Regel werden die kantonalen Gebäudeversicherungen – im Kanton Bern die GVB – damit beauftragt. Sie ergänzen und präzisieren die nationalen Vorschriften für ihren Kanton.

Verbindlich in der ganzen Schweiz:

  • Die Brandschutzvorschriften BSV der VKF bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Die aktuelle Fassung ist per 1.1.2015 in Kraft getreten.
  • Die Erläuterungen der VKF enthalten Ergänzungen zu speziellen Themen, zum Beispiel zu Cheminées oder Schnitzelfeuerungen.
  • Die Merkblätter der VKF enthalten ergänzende Bestimmungen zu den Brandschutzvorschriften der VKF. Darin werden sowohl konstruktive Detailfragen als auch organisatorische und administrative Fragen beantwortet.

Mit den FAQ gibt die VKF Antworten auf häufige Fragen und präzisiert die Vorschriften wenn nötig. Diese Ergänzungen sind allerdings erst schweizweit verbindlich, wenn Sie von der IOTH genehmigt sind. Bis dahin entscheiden die Brandschutzbehörden, ob die FAQ im jeweiligen Kanton angewendet werden müssen.

Verbindlich im Kanton Bern:

 

Hilfsmittel zur Umsetzung

In den Arbeitshilfen der VKF sind die Brandschutzbestimmungen in Bezug auf die Nutzung oder Spezialfälle aufgeführt. Sie enthalten jedoch keine zusätzliche Ergänzungen oder Präzisierungen, sondern sind als Hilfsmittel gedacht.

 

«Heureka» schafft Übersicht: Auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» hat die GVB die wichtigsten schweizweiten sowie im Kanton Bern geltenden Regeln übersichtlich aufbereitet. Wer die Eckdaten seines Projekts eingibt, erhält massgeschneiderte Informationen über bauliche Anforderungen, technische Brandschutzmassnahmen oder organisatorische Vorgaben.

 

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