Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?

Nutzung: Gewerbe/Industrie

 

Die brandschutztechnischen Zusammenhänge im Gebäude müssen nach einem einheitlichen Standard beurteilt werden, also gesamthaft nach den neuen Brandschutzvorschriften. Es ist aber eine Frage der Verhältnismässigkeit, welche Massnahmen umgesetzt werden müssen, um dem Schutzziel gerecht zu werden.

Die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» hält fest, dass der Gebäudeeigentümer in der Pflicht ist, die Dokumente (in diesem Fall die Brandschutzpläne) entsprechend nachzuführen. Da Sie ja bereits Brandschutzpläne haben, wird die Nachführung dieser Unterlagen mit der geringfügigen Änderung vermutlich ausreichend sein.

Wir empfehlen, die zuständige Brandschutzbehörde (Gemeinde oder GVB) für eine Stellungnahme anzufragen. Dazu reichen Sie das Brandschutzkonzept mit Berücksichtigung der Umbaumassnahme ein.

Weitere Informationen zu Umbauten finden Sie auf «Heureka», der Infoplattform für Brandschutz der GVB.

 

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