Abzugsklappe im Liftschacht nicht mehr zwingend notwendig

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Minergie-Standard und moderne Baumaterialien machen Schweizer Gebäude immer dichter. Gerade in Neubauten ist kaum noch ein unerwünschter Luftzug zu spüren. Die Vorgaben für Aufzugsschächte wurden deshalb liberalisiert – mit einer Ausnahme.

Bisher musste jeder Liftschacht mit einer Öffnung für die Entrauchung ausgestattet sein. Doch ein Rauchabzug auf dem Dach funktioniert nur schlecht, wenn im Keller keine Frischluft zuströmen kann. Mit der Überarbeitung der Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde die generelle Forderung nach einer Abzugsklappe deshalb gestrichen. Für viele Wohn- und Bürobauten bringt dies eine Vereinfachung.

Ausnahme: Feuerwehraufzüge

Feuerwehraufzüge müssen auch im Brandfall zuverlässig funktionieren. Darum verlangen die neuen Vorschriften für die Entrauchung solcher Aufzugsschächte strengere Massnahmen als bisher. Konkret müssen Feuerwehraufzüge mit einer Rauchschutz-Druckanlage (RDA) ausgerüstet werden.

Eine RDA bläst Luft mit leichtem Überdruck in den Aufzugsschacht und drückt so den Rauch beiseite, wenn eine Abströmung vorhanden ist. So kann der Rauch in bestimmte Bereiche gar nicht eindringen. Je nach Gebäudeart und -nutzung wird mit einer RDA auch das Fluchttreppenhaus rauchfrei gehalten.

Brennbare Materialien in Liftschächten erlaubt

Seit Januar 2015 sind Liftschächte (exkl. Feuerwehraufzug) aus brennbaren Materialien ausdrücklich erlaubt. Sie müssen allerdings auf der Schachtseite mit einem Baustoff der Klasse RF1 bekleidet werden (siehe dazu Praxistipp RF1 bis RF4 – neue Klassifizierung von Baustoffen).

Sind solche hölzernen Aufzugsschächte nicht eine gefährliche Brandfalle?

Nein. Holz brennt zwar, kann dem Feuer aber deutlich länger widerstehen als andere Baustoffe. Während eine Stahlkonstruktion schon nach relativ kurzer Zeit durch die Hitze kollabiert, brennt Holz kontrolliert von aussen nach innen ab. Dadurch behalten die Bauteile ihre tragenden Eigenschaften relativ lang, auch wenn sie äusserlich bereits verkohlt sind.

Fazit: Für die meisten Aufzugsanlagen bringen die Brandschutzvorschriften BSV 2015 eine spürbare Erleichterung. Die strengeren Vorschriften für Feuerwehraufzüge spiegeln den aktuellen Stand des Wissens und erleichtern der Feuerwehr den Brandangriff. Zudem wird die Personenrettung merkbar erleichtert.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an  Beförderungsanlagen finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Aufzüge, Rolltreppen, Feuerwehraufzüge».

 

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 23-15 «Beförderungsanlagen» der VKF.

 

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