Unser Heim für Menschen mit einer Behinderung verfügt über insgesamt 50 Plätze, die auf mehrere Gebäude verteilt sind. In jedem leben weniger als 19 Personen. Gelten in diesem Fall die Richtlinien für Wohnen und nicht diejenigen für Heime?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Massgebend ist die Anzahl der Personen pro Gebäude. Die Brandschutzvorschriften der VKF regeln Heime für Menschen mit Beeinträchtigung erst ab 20 Personen.