Erleichterungen im Holzbau

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ein wichtiges Ziel der Brandschutzvorschriften BSV 2015 war eine Liberalisierung beim baulichen Brandschutz. Bauherren, Architekten und Planer sollten in der Umsetzung freier werden – der hohe Sicherheitsstandard wurde aber beibehalten. Dies bringt insbesondere im Holzbau Erleichterungen.

Mein Büro liegt im 1. UG mit vergitterten Fenstern, die über den Boden ragen. Im Brandfall kann ich die Fenster nicht als Fluchtweg nutzen. Welche Brandschutzanforderungen gelten in dieser Situation?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn der Fluchtweg vom Büro bis ins Treppenhaus 35 m nicht übersteigt, reicht ein Ausgang ins Treppenhaus grundsätzlich aus (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» Kap. 2.4).

35 anstatt 20 Meter

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die bisherige 20-Meter-Vorschrift bei Fluchtwegen gilt nur noch für zwei Spezialfälle: Kindertagesstätten und Wohngruppen in Pflegeheimen. Für alle übrigen Gebäude- und Nutzungstypen beträgt die maximale Fluchtweglänge neu 35 m.