Werden freiwillige Brandschutzmassnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, wirtschaftlich gefördert? Wenn ja, ab welchem Umfang?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) leistet finanzielle Beiträge an freiwillige Brandmelde- und Sprinkleranlagen. Der Umfang der Installation (sei es eine Neu- oder Erweiterungsinstallation oder auch eine Modernisierung) ist dabei nicht massgebend.

Was ist zu tun, wenn während eines Umbaus, z.B. eines Wohnheims oder Spitals, eine der zwei geforderten vertikalen Fluchtmöglichkeiten und die Unterteilung in zwei Brandabschnitte pro Geschoss entfallen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob während der Bauphase auf eine vertikale Fluchtmöglichkeit verzichtet werden darf, wird objektspezifisch entschieden. Massgebend ist unter anderem, ob der Fluchtweg auf allen oder nur auf einer Etage wegfällt.

Weniger Brandabschnitte, mehr Flexibilität

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Neue Vorschriften machen das Leben häufig komplizierter. Beim Brandschutz für Einfamilienhäuser gilt dies zum Glück nicht. Die neuen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) gestalten den Bau für Sie einfacher und auch etwas günstiger.