Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
In einem Schulhaus sind keine Wasserlöschposten, aber Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Informationen zu deren Anzahl und Standort finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka», unter der Nutzung «Schule/11m bis 30m/Feuerlöscher».

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern (GVB) haben präzisiert, was im Kanton Bern als Wohneinheit in einem Heim oder in einer Klinik (Beherbergungsbetrieben [a]) gilt: 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Am 1. September 2017 tritt die neue Aufzugsnorm SN 81-20/50 in Kraft. Sie gilt für neue und bestehende Personen- und Lastenaufzüge mit Personenbegleitung. Nach der neuen Norm dürfen nur noch Anlageteile eingesetzt werden, die je nach Brandbelastung einen Feuerwiderstand von E30 oder E60 aufweisen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Aussendämmung darf aus Baustoffen der Kategorie RF3 (cr) bestehen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Das Maschennetz ist die effizienteste Variante des Blitzschutzes. Die Lösung ist einfach und kostengünstig – es braucht keine Beratung oder Berechnungen eines Ingenieurbüros.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ob ein Feuerwiderstand EI 30 für die Trennwand ausreicht, hängt von den Abmessungen und der Ausdehnung der Gebäude ab. Dies muss im Brandschutzkonzept in Absprache mit der zuständigen Behörde (im Kanton Bern der Feueraufseher der Gemeinde) festgelegt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für Gebäude geringer Höhe gibt es grundsätzlich keine Vorgaben.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Unterlagsplatten von Öfen, Wände hinter Feuerungsaggregaten oder Schächte und Ummauerungen von Abgasanlagen müssen gemäss den Brandschutzvorschriften BSV 2015 aus Baustoffen bestehen, die den thermischen Beanspruchungen genügen. Was heisst das genau?


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Etagenwohnungen (Gebäudehöhe ca. 15 m) soll innensaniert werden. Der Investor möchte nur den Wohnungsinnenausbau (Wand-, Deckenverkleidungen und Bodenbeläge) und die Haustechnik erneuern. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Im Ereignisfall muss die Feuerwehr rasch eingreifen können. Dazu müssen Vorkehrungen getroffen werden. Die Feuerwehr wird deshalb seit Anfang Jahr im Kanton Bern im Baubewilligungsverfahren einbezogen. 
