In einer Wohnreihe mit vier aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern à ca. zehn Wohnungen befindet sich im 2.UG über die ganze Länge eine Autoeinstellhalle. Die Bauherrschaft möchte wegen Einbruchsgefahr den Zugang durch die Einstellhalle abschliessen. Ist dies zulässig oder muss jedes Haus als Fluchtwegtüre funktionieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Hauserschliessungen müssen nicht zwingend als Fluchtwege aus der Einstellhalle dienen.

In einer Demenzabteilung im 1.OG ist die Fluchttreppe mit einem Türchen gesichert, damit die Bewohner nicht die Treppe herunterfallen können. Die Praxis hat gezeigt, dass das Türchen zusätzlich gesichert sein muss (Neugierde der Bewohner) – gleichzeitig soll der Fluchtweg jederzeit zugänglich sein. Wie löst man ein solches Problem?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Grundsatz gilt, dass Fluchtwege jederzeit begehbar sein müssen; Notausgänge müssen mit einem Handgriff geöffnet werden können (z.B. Notausgangsverschluss gemäss SN EN 179 und DIN EN 13637).

Muss bei einem Flachdach, auf dem sich für Instandhaltungsarbeiten gelegentlich Personen aufhalten, der maximale Fluchtweg von 35m bis zum Treppenhaus auch eingehalten werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dieser Punkt ist nicht explizit geregelt, da sich die Bandschutzvorschriften nur auf Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes beziehen.

Einen Lösungsansatz bietet Art. 8 der Wegleitung zur Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz. Dieser besagt, dass eine Verdoppelung der Fluchtweglänge über eine gut begehbare Dachfläche im Freien möglich ist. 

Wie oft muss ich Notlicht-, Brandmelde- und RWA-Anlagen prüfen? Gibt es einen gesetzlichen Kontrollturnus und muss auch gleichzeitig ein integraler Test gemacht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Grundsatz gilt: Eigentümer- und Nutzer von Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.

Qualitätssicherung und STP bei Holzbauten

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Holzbauer ist die Qualitätssicherung nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht neu. Mit der festen Verankerung der Alternativkonzepte gewinnen jedoch die Stand-der-Technik-Papiere (STP) im Holzbau weiter an Bedeutung.

Baudenkmäler – individuelle Beurteilung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Baudenkmäler gelten dieselben Schutzziele wie für normale Gebäude. Die Sicherheit im Brandfall wird in der Regel mit Alternativkonzepten, also mit objektbezogenen Massnahmen, erreicht. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit.