Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Brandschutzmassnahmen nicht mehr aufgrund der Anzahl Geschosse, sondern aufgrund der Gebäudehöhe festgelegt. Die Einstufung der Gebäudehöhen orientiert sich an den Möglichkeiten der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.
Was heisst «ausreichend gelüftet»?
Um gefährliche, leichtbrennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt < 30° Grad) vorschriftsgemäss lagern zu können, muss ein Raum «ausreichend gelüftet» sein. Das gilt zum Beispiel bei der Lagerung von Gasflaschen für den Grill oder bei Chemikalien für den Schulunterricht. Doch was heisst «ausreichend gelüftet»?
Was muss bei einem Gebäude mittlerer Höhe beachtet werden, wenn ein Aussenfassadenlift mit Glasverkleidung angebaut wird? Die Nutzung des Gebäudes (Wohnhaus, Gewerbe oder kombiniert) ist noch nicht klar definiert.
Darf ein benzinbetriebener Rasenmäher in einer Garage abgestellt und gelagert werden? Zudem fehlt in der Garage das Notausgangsschild. Muss die Verwaltung dieses ersetzen?
Neu auf Heureka: Lagerung gefährlicher Stoffe in Schulen
In Schulen brauchen die Lehrpersonen für den Unterricht oft chemische Substanzen oder leichtbrennbare Flüssigkeiten wie Brennsprit oder Aceton. Neu finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz Heureka, wie diese Stoffe sicher gelagert werden.
Die Eingangstür unseres Mehrfamilienhauses ist eine Sicherheitstür und erfüllt die neuesten Vorschriften. Im Hausinnern müssen wir eine Wohnungstür ersetzen. Muss diese eine Brandschutztür sein?
Neu auf Heureka: nutzungsspezifische Informationen zu Tragwerken und Brandabschnitten
Die Brandschutzexperten der GVB ergänzen die Infoplattform Brandschutz Heureka laufend mit neuen Inhalten.
Ab sofort können Sie bei allen Nutzungen und Gebäudegrössen nachschlagen, welche Bereiche in Brandabschnitte abzutrennen sind und welcher Feuerwiderstand für Tragwerke und Bauteile gefordert ist.
Revision der BSR – Flucht- und Rettungswege
Per 1. November 2015 hat das Interkantonale Organ technische Handelshemmnisse IOTH Änderungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege beschlossen. Grund ist die Harmonisierung der Brandschutzvorschriften mit den Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Bundes (ArG Verordnung 4).