Zur Anwendung der Brandschutzvorschriften
Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Gebäude sowie sinngemäss für Fahrnisbauten, also provisorische Bauten, die nur für eine bestimmte Zeit genutzt werden. Beispiele sind Baracken, Container, Zelte, Hütten oder Buden.
Baudenkmäler – individuelle Beurteilung
Unser Gebäude ist mit einem Ölbrenner ausgerüstet. Wie müssen wir das Heizöl gemäss den neuen Brandschutzvorschriften lagern?
Wann dürfen Heizanlagen in anderweitig genutzten Räumen, z.B. in Fitness- oder Lagerräumen, aufgestellt werden?
Mit den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 dürfen Heizanlagen in Wohnhäusern oder in Gebäuden mit geringen Abmessungen grundsätzlich auch in anderweitig genutzten Räumen aufgestellt werden.
Erleichterungen im Holzbau
Welche Dokumente gehören zu den Revisionsunterlagen, die dem Eigentümer abgegeben werden müssen?
Dürfen Gasflaschen für den Grill im Keller eines Mehrfamilienhauses gelagert werden?
Gasflaschen dürfen generell nicht im Untergeschoss gelagert werden. Gemäss der EKAS-Richtlinie Nr. 6517 «Flüssiggas» müssen brennbare Gase in gelüfteten Räumen oder Bereichen aufbewahrt werden.
Wann gelten die neuen, wann die «alten» Vorschriften?
Genügt bei einem Beherbergungsbetrieb (a) mit mehr als zwei Geschossen und einer Geschossfläche unter 600 m2 ein vertikales Fluchttreppenhaus, wenn zwei Brandabschnitte vorhanden sind?
Nein, in Beherbergungsbetrieben (a) mit mehr als zwei Geschossen reicht ein Fluchttreppenhaus nicht aus, auch wenn die Geschossfläche unter 600m2 liegt.