An Ölheizungen in Einfamilienhäuser bestehen keine Anforderungen an die Innentüren und Bauart Raum. Wie sieht es mit der Lagerung von Heizöl im Keller aus?
In unserem Haus muss die Gasheizung ersetzt werden. Es wurde uns gesagt, dass wir eine Brandschutztüre für den Heizraum benötigen. Dieser wird auch als Waschküche genutzt. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Tür gefordert?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen. Ab wie vielen Einheiten ist eine Signalisation der Fluchtwege erforderlich? Und muss eine zusätzliche Tür EI30 zum Keller hin eingebaut werden, wenn dieser nur der Lagerung dient und es dort noch einen weiteren Notausgang im Keller hat? Die Wohnungstüren wurden alle mit EI30-Türen ersetzt, in der Baugenehmigung von 2017 steht nichts von einer Tür zum Keller hin.
Ohne Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort können wir keine abschliessende Antwort dazu geben, ob eine Türe mit Feuerwiderstandsanforderungen zum Keller nötig ist. Grundsätzlich sind in Wohnhäusern Rettungszeichen zur Signalisierung der Fluchtwege nicht obligatorisch, es sei denn, es sind noch andere Nutzungen im Gebäude vorhanden.
Unser Mehrfamilienhaus wird mit einer Ölheizung beheizt. Als Option für die Zukunft wurde nun zusätzlich ein Anschluss an das Fernwärmenetz gelegt. Die Fernwärmeleitung, welche für die Verlegung im Boden vorgesehen ist, wurde dabei durch den Tankraum der Ölheizung verlegt. Als Befestigung dient ein Kantholz, auf welchem die Leitung aufliegt. Darf eine Fernwärmeleitung überhaupt neben dem Öltank im Tankraum verlegt werden?
Ist für die Kabelführung einer RWA-Steuerung in einem Treppenhaus ein Brandschutzkabelkanal gefordert, wenn man ein Brandschutzkabel verwendet? Oder reicht ein Aluminium- oder Stahlkanal aus?
Ich habe auf dem Forum Brandschutz gelesen, dass die Lagerung brennbarer Materialien in Einstellräumen (< 600 m2) ist nicht grundsätzlich verboten ist. Nicht zulässig seine leichtbrennbare Flüssigkeiten und Gase." Ab welcher Dauer wird von Lagerung gesprochen?
In einem horizontalen Fluchtweg im UG ist eine Türe projektiert, welche mit einem Schliesssystem SN EN 179:2008 ausgestattet ist. Diese Türe dient dazu, zu verhindern, dass Personen in Gegenrichtung des Fluchtweges in den anderen Gebäudeteil gelangen können, da dort private Schulräume angeordnet sind. Hat diese Türe Anforderungen an das Material oder den Feuerwiderstand?
Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden