Wir planen ein zweistöckiges Mehrfamilienhaus mit Deckenabstützungen (Stahl, RRW 120 x 60 mm) in der Aussendämmung, die das Betonvordach stützen. Was müssen wir aus Brandschutzsicht beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bei Deckenabstützungen gelten dieselben Anforderungen an den Feuerwiderstand wie an die abgestützte Decke bzw. das Vordach.

Wir planen einen Recyclinghof. Ist eine offene, überdachte (8m) Lagerung üblicher Sonderabfälle aus Haushalt und Kleinindustrie erlaubt, wenn die drei Seitenwände (5m) EI 30 entsprechen? Müssen gefährliche Stoffe speziell gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Sonderabfallannahme und Lagerung ohne Verarbeitung; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Die Anforderungen haben von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Art der Sonderabfälle, der vorgesehenen Lagermengen, dem Gebäudeumrisse und dem Abstand zu den umliegenden Gebäuden.