Darf ich über meinem Auto ein Dachzelt (Boden: Aluwabenplatte, Abdeckung: Plane) lagern, mit einer manuell bedienbaren Hebeeinrichtung für die (De-)Montage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellraum Mehrfamilienhaussiedlung mit 25 Parkplätzen, Kanton Bern

Bei der Frage, was in Einstellhallen gelagert werden darf, ist die Grösse des Brandabschnitts ausschlaggebend. Bis 600 m2 ist die Lagerung von Material grundsätzlich erlaubt.

Ich möchte in meinem Weidhaus/Maiensäss einen Kochherd einbauen. Links davon befindet sich 12 cm Kalkstein, hinter dem Herd Holz und rechts davon die Küchenkombination. Was muss ich in Bezug auf das Material und die Abstände beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Weidhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen auf diese objektspezifische Frage nicht geben.

Ich möchte den Dachstock meines Bauernhauses zu einer Wohnung umbauen. Die Decke der darunter liegenden Wohneinheit würde ich mit 2 x 12.5 mm Gipskartonplatten verkleiden. Von oben gewährleistet ein Fliessestrich den Brandschutz. Darf ich den Hohlraum mit Isofloc isolieren oder muss ich Steinwolle verwenden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Bei der von Ihnen angegebenen Nutzung und Gebäudehöhe sind brennbare Dämmungen in Geschossdecken grundsätzlich möglich, jedoch nicht in brandabschnittsbildenden Bauteilen zum vertikalen Fluchtweg (Wände und Decken).

Dürfen wir in einem horizontalen Fluchtweg einer Schulanlage unbefestigte Stühle aufstellen, wenn ein Fluchtkorridor von 1.20 frei bleibt? Gibt es an das Material der Stühle aus Brandschutzsicht Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Schulen; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Grundsätzlich müssen Sie klären, ob das Vorhaben, Stühle und Tische im horizontalen Fluchtweg zu platzieren, überhaupt bewilligt wird.

Wir ersetzen ein Cheminée im Dachgeschoss durch einen Schwedenofen. Reicht es, wenn der neue Kamin – ein Rohr im bestehenden gemauerten Kamin – eine Höhe von 1 m über dem Dach aufweist? Müssen wir eine Baubewilligung einholen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Aus brandschutztechnischer Sicht haben Abgasanlagen eine ausreichende Höhe, wenn diese einen Mindestabstand von 1 m zur Dachfläche aufweisen (senkrecht zur Dachfläche gemessen).

Weitere Bestimmungen können seitens der Luftreinhalteverordnung gefordert werden. Beim Erstellen einer Abgasanlage sind diverse Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Abstände zu brennbaren Bauteilen sowie die richtige Materialisierung und Dimensionierung (siehe dazu auch Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Kapitel 5). Wir empfehlen, Abgasanlagen durch eine Fachperson installieren zu lassen. Betreffend Baugesuchpflicht empfehlen wir Ihnen, sich an die örtliche Bauverwaltung zur wenden.