Dürfen in einem Heizungsraum (ca. 10m2) 16 sehr grosse Autoräder mit Pneus gelagert werden? Der Abstand zur Heizung beträgt höchstens 70 cm.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus

Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet. Eine Erklärung, was ein Brandabschnitt ist, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» im Glossar.

Wir möchten unser Gebäude, welches an ein Gewerbegebäude angebaut ist, umnutzen und zwei Wohnungen darin errichten. Die Mauer des Nachbargebäudes ist ein ausgemauertes Riegelmauerwerk, mit einer Stärke von ca. 14 cm. Welchen Brandschutzwiderstand müsste die Trennwand auf unserer Seite aufweisen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ob eine Brandmauer auf der Parzellengrenze gefordert ist, hängt von der Gesetzgebung des Kantons und der Gemeinde ab. Im Kanton Bern sieht die kantonale Gesetzgebung (Art. 79e bis 79g EG ZGB) bei Gebäuden, die an die Parzellengrenze gebaut sind, Brandmauern vor. Zu beachten ist zudem das Baureglement der Gemeinde, auch dort können Brandmauern an der Parzellengrenze gefordert sein.

Wie gross muss der Brandschutzabstand zwischen einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 11 m Gebäudehöhe (äusserste Schicht RF1, Aussenwandkonstruktion hat einen Feuerwiderstand von 30 Min) und einem bestehenden MFH in Holzbauweise (äusserste Schicht brennbar und kein Feuerwiderstand der Aussenwandkonstruktion) sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Luzern

In Ihrem Fall ist ein Brandschutzabstand von 7.5 m gefordert.

Ist bei unserem Technikraum (für Erdsondenwärmepumpe, Pooltechnik, Boiler, Sanitär- und Elektroverteilung) eine Brandschutztüre vorgeschrieben? Und muss die Türe nach aussen öffnen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern

Türen, die in Fluchtrichtung öffnen, sind nur bei Räumen gefordert, in denen sich mehr als zwanzig Personen aufhalten können. Dies ist bei einem Technikraum in einem Einfamilienhaus nicht der Fall.