Wie kann eine Brandschutztüre z.B. bei Reinigungsarbeiten vorübergehend offengehalten werden? Reicht eine organisatorische Massnahme wie etwa ein Hinweisschild an der Tür oder braucht es zwingend eine bauliche Lösung wie etwa eine selbstschliessende Einrichtung?
In einem geplanten Zweifamilienhaus gibt es im UG mit Kellerbereich, Einstellraum und Technikraum 5, im EG mit Wohnungseingang 2, im OG mit Wohnungseingang 1 und bei der Attika 1 Tür. Welche dieser 9 Türen müssen Brandschutztüren EI30 sein?
Darf ein Parking mit brandfallgesteuerten Toren in Brandabschnitte von unterteilt werden, sodass keine RWA und keine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden müssen und auch die Schleusen zu den vertikalen Fluchtwegen entfallen?
Ein Parking wird mit einem LRWA-Konzept entraucht. Die Abströmöffnungen liegen direkt an den Fassaden der darüberstehenden Wohngebäude. Gibt es Vorschriften bezüglich der Hausfassaden, da ausströmende Rauchgase die Hausfassaden entzünden könnten?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 20 m hoch, Kanton Bern
Die Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen» schreibt lediglich vor, dass die Öffnungen zur Abführung von Rauch und Wärme so angeordnet werden müssen, dass eine wirksame Entrauchung erfolgt und keine Gefahr davon ausgeht (vgl. Kapitel 4.2). Zur konkreten Umsetzung gibt es keine Vorschriften.
Darf eine PE-Rohr-Kanalisation 120 mm durch den horizontalen Fluchtweg verlegt werden? Im Bereich von brandabschnittsbildenden Wänden sind Abschottungssysteme für Rohrleitungen angebracht (Brandschutzmanschetten).
Bei gewissen Nutzungen dürfen einzelne Räume zu Nutzungseinheiten zusammengefasst werden, wenn die Räume in einem funktionellen Zusammenhang zueinander stehen»: Stehen Technikräume zu Büros mit Vorraum in einem «funktionellen Zusammenhang»?
Wie wird die Wartung von Handfeuerlöschern effektiv ausgeführt und wie die Funktionalität überprüft, da man diese ja nicht testen kann? In welchen Intervallen können diese gewartet werden, ohne die verpflichtenden Bestimmungen zu verletzen?
In Mehrfamilienhäusern ist gemäss Brandschutzrichtlinien der VKF ein Handfeuerlöscher weder erforderlich noch empfohlen. Sollen Handfeuerlöscher im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern im Umkehrschluss also demontiert und entfernt werden?
In einem Mehrfamilienhaus sind im Untergeschoss alle Hauptzuleitungen, technischen Installationen und Kellerabteile in einem Brandabschnitt zusammengefasst. Müssen die Kellerräume einen eigenen Brandabschnitt bilden?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte Ziffer 3.1.2 müssen Räume mit haustechnischen Anlagen einen separaten Brandabschnitt bilden.