In einem geplanten Zweifamilienhaus gibt es im UG mit Kellerbereich, Einstellraum und Technikraum 5, im EG mit Wohnungseingang 2, im OG mit Wohnungseingang 1 und bei der Attika 1 Tür. Welche dieser 9 Türen müssen Brandschutztüren EI30 sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Wesentlichen müssen in Ihrem geplanten Mehrfamilienhaus die beiden Wohnungen einzeln, der vertikale Fluchtweg (das offene Treppenhaus), der Kellerbereich, der Einstellraum, und unter Umständen der Technikraum je als Brandabschnitte vorgesehen werden.

Ein Parking wird mit einem LRWA-Konzept entraucht. Die Abströmöffnungen liegen direkt an den Fassaden der darüberstehenden Wohngebäude. Gibt es Vorschriften bezüglich der Hausfassaden, da ausströmende Rauchgase die Hausfassaden entzünden könnten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 20 m hoch, Kanton Bern

Die Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen» schreibt lediglich vor, dass die Öffnungen zur Abführung von Rauch und Wärme so angeordnet werden müssen, dass eine wirksame Entrauchung erfolgt und keine Gefahr davon ausgeht (vgl. Kapitel 4.2). Zur konkreten Umsetzung gibt es keine Vorschriften.

Darf eine PE-Rohr-Kanalisation 120 mm durch den horizontalen Fluchtweg verlegt werden? Im Bereich von brandabschnittsbildenden Wänden sind Abschottungssysteme für Rohrleitungen angebracht (Brandschutzmanschetten).

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Da ein Abschottungssystem (z. B. eine Brandschutzmanschette) vorhanden ist, ist die Durchführung der brennbaren Rohrleitung zulässig.

Wie wird die Wartung von Handfeuerlöschern effektiv ausgeführt und wie die Funktionalität überprüft, da man diese ja nicht testen kann? In welchen Intervallen können diese gewartet werden, ohne die verpflichtenden Bestimmungen zu verletzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Betreffend Wartung geht man vom Grundsatz aus, dass niemand ein Produkt und dessen Haltbarkeit besser kennt als der Hersteller selbst. Somit liegt auch die Definition des Wartungsintervalls eines Produktes beim Hersteller.

In Mehrfamilienhäusern ist gemäss Brandschutzrichtlinien der VKF ein Handfeuerlöscher weder erforderlich noch empfohlen. Sollen Handfeuerlöscher im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern im Umkehrschluss also demontiert und entfernt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzrichtlinien der VKF definieren in verschiedenen Bereichen die Minimalanforderungen zum Brandschutz in Gebäuden. Die Kantone haben die Möglichkeiten, einzelne Bestimmungen strenger auszulegen.

In einem Mehrfamilienhaus sind im Untergeschoss alle Hauptzuleitungen, technischen Installationen und Kellerabteile in einem Brandabschnitt zusammengefasst. Müssen die Kellerräume einen eigenen Brandabschnitt bilden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte Ziffer 3.1.2 müssen Räume mit haustechnischen Anlagen einen separaten Brandabschnitt bilden.