Bei Umbauten, Sanierungen, Umnutzungen oder Erweiterungen gelten die gültigen Brandschutzvorschriften, auch wenn das Gebäude nach älteren Vorschriften erbaut wurde. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit, allgemeingültige Regeln gibt es nicht. Was bedeutet das? Welche Massnahmen sind bei einem Projekt notwendig?
Wir werden Ihnen auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» mit kurzen Videos über reale Beispiele Einblick in die Praxis im Kanton Bern geben und aufzeigen, wie sich Brandschutz auch bei Umbauten effizient und wirtschaftlich lösen lässt.
Haben Sie kürzlich ein in Bezug auf den Brandschutz interessantes Umbau- oder Sanierungsprojekt umgesetzt? Reichen Sie es bei uns ein. Wir werden geeignete Projekte mit Videos auf Heureka präsentieren und auch Ihrem Unternehmen damit eine Plattform geben.
Ihr Projekt ist geeignet, wenn:
- das Objekt im Kanton Bern liegt
- seine Grösse und Komplexität überschaubar ist (QS-Stufe 1 oder 2)
- die Baubewilligung erteilt, das Objekt in Umsetzung oder fertig gebaut ist
- es nach den Brandschutzmassnahmen BSV 2015 ausgeführt wird
- Sie als Architekt, Planer oder Brandschutzverantwortlicher bereit sind, im Video aufzutreten