RF1 bis RF4 – neue Klassifizierung von Baustoffen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2105 machen den Umgang mit Baustoffen und Bauteilen einfacher. Neu werden sie aufgrund ihres Brandbeitrags beurteilt.

Der Brandbeitrag basiert auf Faktoren wie Entzündbarkeit, Brandgeschwindigkeit oder Qualmbildung.

Man unterscheidet vier Brandverhaltensgruppen:

RF1 = kein Brandbeitrag (z.B. Glas, Beton, Gips)
RF2 = geringer Brandbeitrag (z.B. Eichenholz, brandschutzbehandelte Stoffe)
RF3 = zulässiger Brandbeitrag (z.B. die meisten anderen Holzarten)
RF4 = unzulässiger Brandbeitrag (z.B. Holzspäne, Karton)

Euronorm und VKF-Standard

Das Verhalten eines Materials im Brandfall wird entweder nach Euronormen (EN) oder nach VKF-Standard geprüft. Anhand der Prüfresultate wird der Baustoff klassifiziert. Die Zuordnung der Klassifizierungen nach EN und VKF zu den Brandverhaltensgruppen erfolgt gemäss den Tabellen 2.4.1 bis 2.4.4 der Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile» der VKF.

Damit ist die Klassifizierung RF1 bis RF4 unabhängig von der angewendeten Prüfnorm. So können sowohl nationale als auch europäische Klassifizierungen von Baustoffen rasch und einfach einer Brandverhaltensgruppe zugeordnet werden.

Anwendung der Baustoffe

Die Anforderungen für die Verwendung von Baustoffen der verschiedenen Brandverhaltensgruppen, zum Beispiel für Aussenwand- oder Dachbekleidungen, Fluchtwege oder Rohrleitungen, sind in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» festgehalten.

Weitere Informationen zur Klassifizierung von Baustoffen finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Baustoffe und deren Verwendung».

 

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der 1-15 Brandschutznorm, in der Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile» und in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen»der VKF.