Neue Arbeitshilfe für die Feuerwehr

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Ereignisfall muss die Feuerwehr rasch eingreifen können. Dazu müssen Vorkehrungen getroffen werden. Die Feuerwehr wird deshalb seit Anfang Jahr im Kanton Bern im Baubewilligungsverfahren einbezogen.

Sie beurteilt Voranfragen von Bauherrschaften oder Planern im Auftrag der Fachstelle Brandschutz auf Basis des Brandschutzmerkblatts «Einbezug der Feuerwehr im Baubewilligungsverfahren». Mit der neuen «Arbeitshilfe für die Feuerwehr» bietet die Gebäudeversicherung Bern (GVB) den Feuerwehren weitere Unterstützung bei dieser Aufgabe.

In der Arbeitshilfe hält die GVB fest, welche Voraussetzungen für den Einsatz der Feuerwehr geschaffen werden müssen. Beschrieben ist zum Beispiel, worauf bei Zufahrten geachtet werden muss, wie Schlüssel deponiert sein sollen oder welche Anforderungen an die Bedienung von Brandschutzanlagen gestellt werden. Die Arbeitshilfe gibt Hinweise, wie diese Anforderungen umgesetzt werden können, und stellt für jedes Thema Hilfsmittel und Werkzeuge zusammen.

Das Formular «Beurteilung des Bauvorhabens durch die Feuerwehr» im Anhang der Arbeitshilfe enthält Normsätze, dank derer die Feuerwehr die konkreten Anforderungen einfach und präzis formulieren kann.

Arbeitshilfe für die Feuerwehr

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