Lüftungsdämmungen – Vollzug im Kanton Bern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Seit 1. Januar 2017 anerkennt die VKF bei Lüftungsleitungen nur noch Brandschutzsystembekleidungen mit einer umfassenden Prüfung nach SN EN 1366-1 für die geforderte Feuerwiderstandsdauer. Zudem muss ein Klassifizierungsbericht nach SN EN 13501-2 vorliegen.

Die ersten Produkte nach der neuen Klassifizierung kamen im Verlauf des Jahres 2017 auf den Markt. Wie die Details der Durchdringung für runde und eckige Kanäle zu planen sind, wurde erst Mitte des Jahres publiziert. Da Gebäudeinstallationen in der Regel ein Jahr vor der Baueingabe geplant werden, konnten die Planer die geforderten Abstände für die Detailausbildungen nicht rechtzeitig berücksichtigen.

Aufgrund dieser Situation regelt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) den Vollzug für den Kanton Bern wie folgt:

  • Ab 1. Januar 2017 müssen grundsätzlich Produkte mit neuer Anerkennung eingebaut werden.
  • Baueingabe vor 1. Juli 2018: Die Detailausbildung muss nicht umgeplant werden, wenn der Aufwand dafür unverhältnismässig ist. Dies betrifft
    B. Einbaudetails, die zu wesentlich erhöhten Abständen zwischen Lüftungskanal und Bauteil führen. Die Abweichungen müssen mit der GVB objektbezogen festgelegt und dokumentiert werden.
  • Baueingabe ab 1. Juli 2018: Die Detailausbildungen müssen vollständig berücksichtigt werden.

Das Merkblatt zum Vollzug bei Lüftungsdämmungen kann auf der Informationsplattform «Heureka» im Fachthema «Lüftungen und Klimaanlagen» heruntergeladen werden (Kasten rechte Spalte).

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