Lassen Sie es uns wissen und geben Sie Ihre Frage hier ein. Die Brandschutzexperten der GVB geben Ihnen die Antworten – kurz und bündig, präzis und verlässlich.
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Ein Doppelhaus soll über zwei gedeckte Parkplätze verfügen, welche als Ausschnitt aus der Ecke des Erdgeschosses konzipiert sind. Dementsprechend grenzen an zwei Seiten und der Decke Wohnräume an, die verbleibenden beiden Seiten sind nach aussen offen (keine Tore o.Ä.) somit handelt es sich um Aussenraum.
Gibt es brandschutztechnische Anforderungen an die angrenzenden Wände und die Decke?
In Einfamilienhäusern werden keine Anforderungen an die Brandabschnittsbildung von Räumen zum Einstellen von Motorfahrzeugen gestellt.
Bei einem Doppelhaus handelt es sich um zwei aneinander gebaute Einfamilienhäuser, die brandabschnittsbildend voneinander getrennt sind. Liegt der beschriebene Ausschnitt also vollständig in einer Hälfte, bestehen keine Anforderungen an Wände und Decke. Wenn jedoch eine begrenzende Wand die gemeinsame Wand mit der anderen Hälfte wäre, müsste diese Feuerwiderstand haben.
Guten Tag. Ich habe Kalt-/+ Warmwasser, Heizung Vor-/+ Rücklauf -Leitungen. Diese Leitungen werden in der Garderobe integriert. Die Leitungen werden hinter der Garderobenfront, offen (nicht zusätzlich verkleidet) über mehrere Geschosse geführt. Die Geschossdecken werden gem. Brandschutzrichtlinie/ Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte 3.6 Inst.Schächte – 3.6.1 gemäss Ziffer 3.5 ausgeführt (ausbetoniert). Müssen diese offenen Leitungen zusätzlich im Geschoss noch verkleidet werden hinter der Garderobe? Wenn ja wo steht das in den Richtlinien. Von den Leitungen führen die Heizungsleitungen von den vertikalen Leitungen pro Geschoss noch horizontal über den Geschossdecken in Sockelkasten (Heizverteiler im Bodenaufbau). Wenn die Leitungen EI30 verkleidet werden müssten, müssten diese Abzweiger weg von der Verkleidung zusätzlich abgeschottet werden in den Heizverteiler? Besten Dank zum Voraus für Ihre Antwort. MfG
Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe stellen die horizontalen und vertikalen Fluchtwege dar.
Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich dem Feuerwiderstand wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?