Nicht nur Solaranlagen, sondern auch Ladestationen von Elektroautos werden zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert. Anstatt Lithium-Ionen- werden dabei vermehrt Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher eingesetzt. Diese sind umweltfreundlicher und sicherer.
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern. Die nötigen Massnahmen müssen objektspezifisch festgelegt werden.
Die Brandschutzbehörden der Kantone Bern und Graubünden haben nun den Umgang mit diesen Batteriespeichern in ihren Kantonen geregelt.
Die Anforderungen sind im Fachthema «Batteriespeicher richtig aufstellen» auf der Infoplattform heureka zusammengestellt.
Vielen Dank für die Regelung, welche schon vieles klärt. Vier Zusatzfragen für das aufstellen von Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher in einem EFH:
1) Die Regelung sagt, dass «Batteriespeicher in geeigneten Räumen» aufgestellt werden sollen, und führt Beispiele auf. Gilt ein Heizraum mit 2000 Liter Öltank (Kunststoff) als ein Raum mit Feuergefährdung oder als Lager mit gefährlichen Stoffen? Wahrscheinlich ja. Wie steht diese Forderung in der Einleitung im Verhältnis zur Aussage unter «Einfamilienhäuser¨, wonach «Batteriespeicher in allen Räumen frei aufgestellt werden» dürfen? Wirklich alle?
2) Für Batteriespeicher ausserhalb von Gebäuden – wenn der Hersteller keine Angaben macht und der Sicherheitsabstand von 3m nicht möglich ist – muss die Fassade als brandabschnittsbildende Wand ausgebildet werden, und zwar vertikal «über die gesamte Fassade». Dasselbe Batteriesystem ist aber innerhalb eines EFH ohne Massnahme zugelassen, was mir als Laie irgendwie nicht zusammenpasst. Weshalb ist das so?
3) Unterschiedliche Batteriesystem-Hersteller liefern für ihre Battersysteme unterschiedliche Zertifikate. Einige erfüllen IEC 62619, IEC 63056, einige auch VDE 2510. Zählt vor allem die CE-Marke, oder wird auf spezifische Zertifikate geachtet?
4) Viele Batteriesysteme werden gegenüber Wechselrichtern «zertifiziert», wobei der Wechselrichterhersteller i.d.R. nur eine Funktionsgarantie abgibt, womit die Sicherheit des Batteriesystems (m.E. korrekterweise) Sache des Batteriesystemherstellers ist. Für die Sicherheit des Batterisystems ist technisch ja auch das BMS verantwortlich, und das korrekte Verhalten BMS ist Gegenstand diverser Prüfungen z.B. in VDE 2510. Die Frage ist: Solange die elektrische Sicherheit gegeben ist, haben die Zertifizierungen von Batteriesystemen ggü. Wechselrichtern aus Sicht Brandschutz überhaupt eine Bedeutung? Ich würde erwarten «nein», weil ein Brand der Batteriesystems durch das BMS verhindert werden muss.
Zu 1) Wie auf Heureka beschrieben, gelten für die Aufstellung von Batteriespeichern innerhalb von Gebäuden übergeordnete Grundsätze, die stets zu berücksichtigen sind. Zuerst sind dabei die Herstellerangaben massgebend – sie regeln die Aufstellungsbedingungen detailliert im Handbuch.
Für die Lagerung von flüssigem Brennstoff in Einfamilienhäusern existiert das FAQ 24-002. Es verweist auf notwendige Brandschutzmassnahmen bei Mengen ab 2000 Litern Heizöl, aufgrund des vorhandenen Brandrisikos. Daraus lässt sich ableiten, dass ein solcher Raum für die Aufstellung von Batteriespeichern nicht geeignet ist.
Zu 2) Die Brandschutzvorschriften basieren auf dem Grundsatz, dass nie zwei Brandereignisse gleichzeitig stattfinden – entweder brennt es im Gebäude oder ausserhalb. Ziel ist, eine Ausbreitung zu verhindern, da gleichzeitige Ereignisse die Intervention erschweren. Dieses Ziel wird durch genügenden Abstand oder – bei unzureichendem Abstand – durch geeignete Brandschutzmassnahmen erreicht. Für Batteriespeicher im Aussenbereich gelten, sofern der Hersteller nichts anderes vorschreibt, 3 m Sicherheitsabstand als ausreichend. Diese Vorgabe ist aus den Vorschriften für ähnliche Anlagen (z. B. Notstromaggregate) abgeleitet.
Grundsätzlich haben die Herstellerangaben Vorrang, insbesondere bei Unterschreitung der Abstände. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Sicherheits- und Montageabstand, was nicht dasselbe ist. Hier liegt die Verantwortung beim Planer, sich entsprechend zu informieren.
Zu 3) Der Hersteller muss sicherstellen, dass sein Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit welchem Zertifikat er diese erfüllt ist Sache des Herstellers. Am Ende muss er die ordnungsgemässe Inbetriebnahme einer funktionsfähigen Anlage gesamthaft mit einer Konformitätserklärung bestätigen.
Zu 4) Die Schnittstellen zwischen verschiedenen Komponenten müssen vor der Inbetriebnahme sorgfältig geprüft werden. Für den sicheren Betrieb sind neben den Brandschutzvorschriften auch weitere gesetzliche Anforderungen, etwa elektrotechnische Vorschriften, zu berücksichtigen.
Die Brandschutzvorschriften befassen sich mit den Fragen: Was darf im Brandfall passieren und wie lassen sich Brände verhindern?
Welche Funktionen ein Produkt erfüllt und welche nicht, legt der Hersteller fest. Bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist grundsätzlich von einem sicheren Betrieb der Anlage auszugehen.