Qualitätssicherung und STP bei Holzbauten

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Holzbauer ist die Qualitätssicherung nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht neu. Mit der festen Verankerung der Alternativkonzepte gewinnen jedoch die Stand-der-Technik-Papiere (STP) im Holzbau weiter an Bedeutung.

Baudenkmäler – individuelle Beurteilung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Baudenkmäler gelten dieselben Schutzziele wie für normale Gebäude. Die Sicherheit im Brandfall wird in der Regel mit Alternativkonzepten, also mit objektbezogenen Massnahmen, erreicht. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Erleichterungen im Holzbau

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ein wichtiges Ziel der Brandschutzvorschriften BSV 2015 war eine Liberalisierung beim baulichen Brandschutz. Bauherren, Architekten und Planer sollten in der Umsetzung freier werden – der hohe Sicherheitsstandard wurde aber beibehalten. Dies bringt insbesondere im Holzbau Erleichterungen.

35 anstatt 20 Meter

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die bisherige 20-Meter-Vorschrift bei Fluchtwegen gilt nur noch für zwei Spezialfälle: Kindertagesstätten und Wohngruppen in Pflegeheimen. Für alle übrigen Gebäude- und Nutzungstypen beträgt die maximale Fluchtweglänge neu 35 m.

Alternativkonzepte für individuelle Lösungen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Alternativkonzept werden anstatt der Brandschutzmassnahmen, die in den Vorschriften festgehalten sind, andere – eben alternative – Lösungen umgesetzt. Die Schutzziele müssen damit in derselben Qualität erreicht werden. Dafür muss die Bauherrschaft einen Nachweis erbringen.

Was sind Standardkonzepte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mit Standardkonzepten können die Brandschutzvorschriften für die Mehrzahl aller Bauten effizient und klar umgesetzt werden. Das beschleunigt die Abläufe und schafft Planungssicherheit.