Gilt die Einteilung in Qualitätssicherungsstufen (QSS) nach BSR 11-15 Ziffer 2.3 auch, wenn keine Brandschutzauflagen im Bauentscheid stehen oder kein Bauentscheid nötig ist? Muss dann trotzdem eine Übereinstimmungserklärung erstellt werden, und wenn ja, wem ist sie abzugeben?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Die formale Einteilung einer QS-Stufe erfolgt nur im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens, bei dem die Brandschutzbehörde einen Fachbericht zum Bauvorhaben erstellt.