Gilt die Einteilung in Qualitätssicherungsstufen (QSS) nach BSR 11-15 Ziffer 2.3 auch, wenn keine Brandschutzauflagen im Bauentscheid stehen oder kein Bauentscheid nötig ist? Muss dann trotzdem eine Übereinstimmungserklärung erstellt werden, und wenn ja, wem ist sie abzugeben?
Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis