Welche Massnahmen sind nötig, wenn die Luft für Wärmepumpen aus dem Einstellraum angesaugt wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einer Überbauung mit mehreren Gebäuden gibt es eine gemeinsame Einstellhalle. Diese verfügt nur über eine natürliche Belüftung. Nun möchten wir für zwei Wärmepumpenanlagen die Luft ab der Einstellhalle nehmen (Ansaugung; Nachströmung via Gittertor und Schächte ist gewährleistet).  Vorgesehen ist jeweils eine Brandschutzklappe mit Rauchmelder. Gibt es diesbezüglich weitere Anforderungen? Die dritte Wärmepumpe saugt im Aussenbereich an, allerdings im Bereich eines offenen Treppenabganges, wo sich auch eine Belüftungsöffnung der Einstellhalle befindet. Braucht diese auch eine Brandschutzklappe?

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Ansaugöffnungen innerhalb der Einstellhalle mit Brandschutzklappen und Rauchmeldern ausgerüstet werden.