Können in einem Verkaufsgeschäft (Fläche > 1200 m2) bei einzelnen Geschäften für Fremdmieter Brandabschnitte gebildet werden, z.B. mit brandfallgesteuerten Schiebetoren, damit Sie vom Sprinklerschutz ausgenommen werden können? Diese Geschäfte würden der Nutzung «Verkaufsräume» zugeordnet (Mischnutzung Verkaufsgeschäft und Verkaufsräume). Somit müsste dieser Brandabschnitt nur noch entraucht werden. Ist das möglich?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ihre Überlegungen sind richtig, grundsätzlich ist das so möglich. Folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:

Darf ich im gleichen Brandabschnitt ein Restaurant und Verkaufsräume (>1200 m2, grosse Personenbelegung) planen? Das Restaurant ist im 1. OG in offener Verbindung mit einer Treppe zum EG mit Verkaufsräumen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Verkaufsgeschäft, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

Der Bereich des Restaurants, in dem sich die Gäste befinden, darf zum selben Brandabschnitt wie das Verkaufsgeschäft gehören. Die gewerbliche Küche hingegen ist ein heikler Bereich, welcher brandabschnittsmässig vom Restaurant und somit auch vom Verkaufsgeschäft abgetrennt werden muss.