In der Mehrzweckhalle der Schule, in der ich arbeite, werden bei Anlässen Tische und Stühle für 330 bis 400 Personen aufgestellt. Es gibt zwei Türen: eine Doppeltür à 1,6 m Breite und einen Notausgang à 78 cm. Wie viele Personen dürfen sich in der Halle aufhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen.

Unsere Firma ist an mehreren Festivals mit einer Holzhütte mit dabei. Darin finden kleine Konzerte statt. Die Grundfläche beträgt 10 x 10 m, zwei Wände sind durchgehend, eine Seite ist völlig offen und eine ist zur Hälfte offen, Türen gibt es keine. Wie gross ist die maximale Personenbelegung für diese Hütte? Können wir gemäss der Kategorie Diskotheken von 4 Personen pro m2 ausgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Holzhütte kann nach der Kategorie «Diskotheken/Konzerte ohne Bestuhlung» (gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Anhang zu Ziffer 3.5.2) beurteilt werden.

Ab wie vielen Stühlen müssen diese in einem Konzertbetrieb in Reihen fixiert bzw. am Boden befestigt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Konzertraum/Mehrzweckhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Die Anforderung, dass die Stühle fixiert werden müssen, ergibt sich nicht aus der Anzahl vorhandener Stühle, sondern aus der Grösse des Raums bzw. der Tatsache, dass sich potenziell 300 Personen in dem Raum befinden können.