Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern
Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden. Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen zu Nebenräumen wie Lager-, Technik- oder Kellerräumen. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt
Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.
Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In den Brandschutzvorschriften ist dies nicht geregelt. Massgebend sind hier die Regeln der Baukunde. Die maximal erlaubte Höhe von Schwellen finden Sie in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».

