In einem Gewerbebetrieb sollen bei einem Raum mit Arbeitsplätzen Schiebetüren eingebaut werden. Diese Türen sind mit Sensoren für einen berührungslosen Zugang ausgestattet. Sie dienen als Fluchttüren, und werden an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Ist dies für einen Raum mit 25 Personen zulässig?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Diese Frage kann nicht abschliessend im Forum Brandschutz beantwortet werden. Grundsätzlich sind Schiebetüren laut VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.3.3 Abs. 2 nur bis 6 Personen zulässig.