In einem Sägereigebäude wird eine Dachwohnung eingebaut. Das Zugangstreppenhaus führt im Freien der Fassade entlang. Gibt es für das Treppenhaus eine Brandschutzanforderung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Auch Aussentreppen müssen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob in Ihrem Fall eine Aussentreppe sinnvoll ist oder ob für die Dachwohnung als vertikaler Fluchtweg ein feuerwiderstandsfähiges Treppenhaus erforderlich ist.

Der horizontale Fluchtweg einer Werkstatt führt über eine Drehtür ins Freie. Darf der Zugang zur Türe über drei Treppenstufen (total 40 cm) führen, um den Terrainunterschied auszugleichen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.