Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Auch Aussentreppen müssen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob in Ihrem Fall eine Aussentreppe sinnvoll ist oder ob für die Dachwohnung als vertikaler Fluchtweg ein feuerwiderstandsfähiges Treppenhaus erforderlich ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei dem Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern
Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.