Welche Anforderungen gelten an die Brandabschnittsbildung beim vertikalen Fluchtweg, wenn im Untergeschoss REI 60/RF1 und ab Erdgeschoss REI 30/RF1 gefordert ist? Können im vertikalen Fluchtweg unterschiedliche Anforderungen vorhanden sein oder muss auf die höchste Anforderung erhöht werden? Die gleichen Fragen ergeben sich bei Installations- und Liftschächten, die vom Untergeschoss ins Obergeschoss führen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es gibt keine Vorgabe in den Brandschutzvorschriften, dass vertikale Brandabschnitte auf der gesamten Gebäudehöhe den gleichen Feuerwiderstand aufweisen müssen.

Der horizontale Fluchtweg einer Werkstatt führt über eine Drehtür ins Freie. Darf der Zugang zur Türe über drei Treppenstufen (total 40 cm) führen, um den Terrainunterschied auszugleichen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.