Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Die Brandschutzvorschriften schreiben vor, dass
- warme Asche und Rauchzeugabfälle in nicht brennbaren und geschlossenen Behältern auf nichtbrennbarer Unterlage aufbewahrt werden müssen,
- dass das Rauchen in Räumen untersagt ist, in denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht und
- dass Rauchverbote optisch sichtbar gemacht werden müssen (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2 und 3.3)