Bei einem Wohnbauprojekt ist ein zivil genutzter Schutzraum im Keller vorgesehen. In Bezug auf Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung sind die VKF-Brandschutzrichtlinie 17-15 sowie die VKF-Brandschutzerläuterung 109-15 relevant. Es bestehen jedoch Widersprüche beim Vergleich dieser beiden Dokumente. Welche dieser Anforderungen müssen nun angewendet werden?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Im Kanton Wallis gilt die VKF-Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung» bei zivilen Schutzanlagen.

Gibt es gesetzliche Vorschriften über die Beleuchtung von Einstellhallen? Bei unserer Einstellhalle löscht das Licht nach sehr kurzer Zeit automatisch und es gibt keinen Bewegungsmelder oder keine Notbeleuchtung.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, Kanton Schwyz

Die Brandschutzvorschriften regeln nur, ob in einem Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, die auch bei einem Stromausfall den Fluchtweg beleuchtet.