Gemäss BSR 17-15, Kap. 3.1.2 sind Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen innerhalb eines Gebäudes einheitlich auszuführen. Müssen nun die Rettungszeichen in allen Nutzungen im Gebäude (Parking, Verkaufsgeschäft, Wohnen und Büro) sicherheitsbeleuchtet ausgestattet werden?
Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen