Ein Verein möchte die Turnhalle unseres Schulhauses benutzen, um eine Festwirtschaft einzurichten. Wie viele Personen dürfen teilnehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Turnhalle hat eine Fläche von 280m2, ist ebenerdig und hat drei Ausgänge in die Vorhalle. Von dort hat es einen Hauptausgang aus der Sporthalle und einen kleinen Nebenausgang. Wie viele Personen dürfen sich maximal in der Halle aufhalten? Und welche Vorschriften sind betreffend Aufstellung der Tische und Stühle zu beachten?

Objekt: Turnhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wie viele Personen sich in einem Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge bzw. der Fluchtwege ab.

Darf man WCs im Brandabschnitt der horizontalen oder vertikalen Fluchtwege platzieren? Wenn ja, wie sieht es mit kleinen Putzräume und begehbaren Schränken aus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Diese Handhabung ist tatsächlich in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit festgehalten. Im Kanton Bern können Nassräume grundsätzlich dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtweges zugeordnet werden, wenn sie dieselben Anforderungen an die Materialisierung (RF 1) erfüllen, sowie wenn sie im demselben Lüftungsabschnitt sind.

Was muss in Bezug auf Brandschutz bezüglich Multifunktionsdruckern in einem projektierten Schulgebäude beachtet werden, wenn das Gebäude ganzflächig gesprinklert ist? Braucht es dann auch separate Druckerräume oder eine Brandhaube oder ist das aufstellen der Geräte in einer Nische erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Das Aufstellen von Brandlast und Aktivierungsgefahr ist in vertikalen Fluchtwegen nicht erlaubt. In horizontalen Fluchtwegen ist es in einer Nische mit dem entsprechenden Feuerwiderstand und angesteuertem Abschluss oder einer «Brandhaube» möglich.

In der Mehrzweckhalle der Schule, in der ich arbeite, werden bei Anlässen Tische und Stühle für 330 bis 400 Personen aufgestellt. Es gibt zwei Türen: eine Doppeltür à 1,6 m Breite und einen Notausgang à 78 cm. Wie viele Personen dürfen sich in der Halle aufhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen.

Wie viele Personen dürfen sich in einer Aula mit 2 Ausgängen (> 2 m breit) aufhalten?Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch

Wieviel Personen sich in der Aula aufhalten dürfen, hängt aus Sicht des Brandschutzes von der Anzahl und Breite der Fluchtwege ab. Bei zwei Ausgängen à je 2 m Breite dürfen sich grundsätzlich bis zu 400 Personen in der Aula aufhalten.