Müssen Bauteile aus den 1970-er Jahren, die im Betrieb akzeptiert wurden, bei einer «Pinselsanierung» ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Bei einem Altersheim mit 3 Wohngeschossen in Massivbauweise aus den 1970-er Jahren wird ein Neubau geplant, der im Erd- und Untergeschoss mit zwei Bestandsbauten verbunden ist. Die Bestandesbauten sollen mit einer «Pinselsanierung» erneuert werden. Sind bestehende Bauteile wie Zimmertüren (F30), die bei der Erstellung eingebaut wurden und im Betrieb akzeptiert sind, bei einer Pinselsanierung ebenfalls zu modifizieren resp. zu ersetzen? Oder kann von einer Bestandsgarantie ausgegangen werden, da weder Nutzung noch Raumteilung angepasst werden?

Objekt: Altersheim

Wir planen eine Schleppgaube direkt auf die Brandmauer zum Nachbarn (Anforderung neue Brandmauer EI 60). Auf die bestehende, gemauerte Brandmauer wird die Brandmauer in Leichtbau weitergeführt (Normdetail Fermacell mit ausgedämmtem Holzständer und gegen Nachbar 3×12.5mm Fermacell). Wie muss der Anschluss der Brandmauer an das Fermacell ausgeführt werden? Ein Überlappen der Fermacellplatten und der gemauerten Brandmauer ist nicht möglich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandabschnittsbildende Bauteile müssen feuerwiderstandfähig aneinander angeschlossen sein. Das heisst, der Stoss muss dicht sein.

Baudenkmäler – individuelle Beurteilung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Baudenkmäler gelten dieselben Schutzziele wie für normale Gebäude. Die Sicherheit im Brandfall wird in der Regel mit Alternativkonzepten, also mit objektbezogenen Massnahmen, erreicht. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?

Nutzung: Gewerbe/Industrie

Was ist zu tun, wenn während eines Umbaus, z.B. eines Wohnheims oder Spitals, eine der zwei geforderten vertikalen Fluchtmöglichkeiten und die Unterteilung in zwei Brandabschnitte pro Geschoss entfallen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob während der Bauphase auf eine vertikale Fluchtmöglichkeit verzichtet werden darf, wird objektspezifisch entschieden. Massgebend ist unter anderem, ob der Fluchtweg auf allen oder nur auf einer Etage wegfällt.