Wir bauen unser Bauernhaus um und ich möchte im Treppenhaus (Feuerwiderstand EI30) ein kleines Fenster (50 x 50 cm) gegen den Pferdestall einbauen. Muss dieses auch Feuerwiderstand EI30 erfüllen? Solche Fenster sind leider enorm teuer.
Wir möchten in unserem Backpacker-Hostel die Küche im Sockelgeschoss und die darüberliegende Terrasse um 3.5 m vergrössern. Die Oberkante der Terrasse liegt weniger als 2 m über Terrain und der fertige Raum wird ca. 65 m2 gross werden – kann dieses Vorhaben als QSS 1 eingestuft werden?
Nutzung: Beherbergungsbetrieb; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Beherbergungsbetriebe [b] werden gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung grundsätzlich der Qualitätssicherungsstufe 2 zugeordnet.
Wir haben zwei Öltanks im Keller – im selben Raum wie der Ölbrenner. Nun wollen wir wegen des Geruchs die Tanks mit einer Wand abtrennen vom Rest des Kellers. Was müssen wir dabei beachten?
Dürfen wir die kleine Türe zum Heizraum, die ab Unterkante Decke rund 80 cm hoch ist, durch eine Dämmung der Decke um weitere 10 cm verkürzen? Oder wäre es auch möglich, die Tür um 10 cm nach unten zu versetzen?
Im Obergeschoss wird ein Dampfabzug über dem Induktionsherd installiert. Der Abzug geht direkt auf den Dachboden und sollte von dort über die Aussenwand ins Freie gehen. Welche Lösungen sind aus Sicht des Brandschutzes erlaubt? Darf die Abluft über den Kamin geführt werden?
Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 6 Wohnungen. Die Hauseingangstür wurde vor einigen Jahren mit einer Aluminium-Glas-Türe ersetzt. Das Gebäude ist gemauert aber die Wohnungstüren sind immer noch einfache Holztüren aus den 50er-Jahren. Kann ich den Eigentümer verpflichten die Wohnungstüren gemäss den heutigen Normen (Feuerwiderstand EI 30) zu ersetzen?
Ab welchem Arbeitsumfang kann ein Qualitätssicherungsverantwortlicher Brandschutz eine Übereinstimmungserklärung von einem Errichter verlangen? Bei einem Neubau ist es in den Brandschutzvorschriften geregelt. Wenn aber kleine Umbauten gemacht werden, kann dann auch eine Übereinstimmungserklärung verlangt werden?
Ich habe ein Haus gekauft, das zuvor als Kinderheim genutzt wurde. Nun möchte ich es als Mehrgenerationenhaus mit zwei Wohnungen umnutzen. Eine Wohnung wird im Erdgeschoss geplant und die zweite im 1. und 2. Obergeschoss. Das Haus besitzt zwei Treppenhäuser. Bei einem davon, welches offen hin zu den Etagen verläuft, wird im Erdgeschoss eine Trennwand eingebaut, so dass die obere Wohnung über das nun separat abgetrennte Treppenhaus betreten werden kann. Obliegt die neu geschaffene Trennwand irgendwelchen Brandschutzvorschriften? Die anschliessenden Wände sind aus Gips oder Fachwerk oder Holz.
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau
Objektspezifische Fragen können wir nicht pauschal beantworten. Die nötigen Massnahmen müssen Sie anhand Ihrer Pläne mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde klären und festlegen. Das Brandschutzkonzept muss das Gebäude als Ganzes umfassen – die neue Trennwand kann nicht isoliert betrachtet werden.
Ich habe eine Dusche mit einer neuen Abwasserleitung einbauen lassen. Ist nun eine Brandschutzverkleidung nötig?
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Situation: Das Abwasserrohr verläuft im Keller durch den Zugang an der Decke und dann in eine bestehende Abwasserleitung im Heizungsraum. Sind im Heizungsraum beim Wanddurchbruch eine Brandschutzmanschette und beim Kellerzugang eine Brandschutzverkleidung EI30 notwendig?
Sofern bei den Durchdringungen keine Fluchtwege tangiert sind, können die Rohre ohne Abschottungssysteme geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.5).