Dürfen wir die kleine Türe zum Heizraum, die ab Unterkante Decke rund 80 cm hoch ist, durch eine Dämmung der Decke um weitere 10 cm verkürzen? Oder wäre es auch möglich, die Tür um 10 cm nach unten zu versetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau

Gemäss Ihrem Beschrieb handelt es sich um eine Tankraumtüre, welche ausschliesslich zu Revisionszwecken des Öltankes dient.

Im Obergeschoss wird ein Dampfabzug über dem Induktionsherd installiert. Der Abzug geht direkt auf den Dachboden und sollte von dort über die Aussenwand ins Freie gehen. Welche Lösungen sind aus Sicht des Brandschutzes erlaubt? Darf die Abluft über den Kamin geführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wenn die Abluft des Abzugs über das darüber liegende Geschoss geführt wird, müssen die Abluftrohre starr sein und aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandverhaltensgruppe RF1) bestehen.

Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 6 Wohnungen. Die Hauseingangstür wurde vor einigen Jahren mit einer Aluminium-Glas-Türe ersetzt. Das Gebäude ist gemauert aber die Wohnungstüren sind immer noch einfache Holztüren aus den 50er-Jahren. Kann ich den Eigentümer verpflichten die Wohnungstüren gemäss den heutigen Normen (Feuerwiderstand EI 30) zu ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Ohne Baubewilligungsverfahren unterliegen Wohngebäude grundsätzlich der Eigenverantwortung. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht gilt für das Wohngebäude der bewilligte und abgenommene Zustand.

Ab welchem Arbeitsumfang kann ein Qualitätssicherungsverantwortlicher Brandschutz eine Übereinstimmungserklärung von einem Errichter verlangen? Bei einem Neubau ist es in den Brandschutzvorschriften geregelt. Wenn aber kleine Umbauten gemacht werden, kann dann auch eine Übereinstimmungserklärung verlangt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Übereinstimmungserklärung wird nicht vom Errichter, sondern vom Qualitätssicherungsverantwortlichen erstellt. Von offizieller Seite her gefordert ist sie nur bei baubewilligungspflichtigen Massnahmen.

Ich habe ein Haus gekauft, das zuvor als Kinderheim genutzt wurde. Nun möchte ich es als Mehrgenerationenhaus mit zwei Wohnungen umnutzen. Eine Wohnung wird im Erdgeschoss geplant und die zweite im 1. und 2. Obergeschoss. Das Haus besitzt zwei Treppenhäuser. Bei einem davon, welches offen hin zu den Etagen verläuft, wird im Erdgeschoss eine Trennwand eingebaut, so dass die obere Wohnung über das nun separat abgetrennte Treppenhaus betreten werden kann. Obliegt die neu geschaffene Trennwand irgendwelchen Brandschutzvorschriften? Die anschliessenden Wände sind aus Gips oder Fachwerk oder Holz.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Objektspezifische Fragen können wir nicht pauschal beantworten. Die nötigen Massnahmen müssen Sie anhand Ihrer Pläne mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde klären und festlegen. Das Brandschutzkonzept muss das Gebäude als Ganzes umfassen – die neue Trennwand kann nicht isoliert betrachtet werden.

Ich habe eine Dusche mit einer neuen Abwasserleitung einbauen lassen. Ist nun eine Brandschutzverkleidung nötig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden

Situation: Das Abwasserrohr verläuft im Keller durch den Zugang an der Decke und dann in eine bestehende Abwasserleitung im Heizungsraum. Sind im Heizungsraum beim Wanddurchbruch eine Brandschutzmanschette und beim Kellerzugang eine Brandschutzverkleidung EI30 notwendig?

Sofern bei den Durchdringungen keine Fluchtwege tangiert sind, können die Rohre ohne Abschottungssysteme geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15  Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.5).

In einem Gebäude waren bisher ein Verkaufsgeschäft im EG sowie drei Wohnungen in den Obergeschossen untergebracht. Nun wurde das Geschäft geschlossen. Das EG und das 1. OG sollen zu einer zweistöckigen Wohnung umgebaut werden. Was gilt bei dieser Nutzungsänderung in Bezug auf den Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m

Jede Wohnung muss grundsätzlich als Brandabschnitt ausgebildet sein, d.h. in Ihrem Fall kann das EG zusammen mit dem 1.OG zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden.

Welche Brandschutzmassnahmen sind bei einer Innenrenovation einer Turnhalle mit Stahlskeletkonstruktion zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Es ist eine ebenerdige Dreifachturnhalle. Die Hallenfläche beträgt 1265 m2, die Fläche insgesamt 2500 m2. In der Halle finden auch Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen statt. Die Halle ist eine Stahlskeletkonstruktion. Welche Brandschutzmassnahmen sind dafür nötig? Z. B. ein Brandschutzanstrich?

Objekt: Turnhalle, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Bei eingeschossigen Gebäuden gibt es grundsätzlich keine Anforderung an den Feuerwiderstand. Ist die Halle freistehend, benötigt der Stahlskelettbau der Dreifachturnhalle keine weiteren Brandschutzmassnahmen.

Beim Umbau eines Mehrfamilienhauses wird im Dachgeschoss eine Duplexwohnung eingebaut. Die obere Etage ist nur durch eine Treppe in der Wohnung zu erreichen. Welche Anforderungen gelten an die Zwischendecke der Wohnung? Keine, weil die Wohnung als Nutzungseinheit zusammengefasst werden kann oder REI 60 weil es eine brandabschnittsbildende Geschossdecke in einem Gebäude mittlerer Höhe ist? Falls es eine Nutzungseinheit ist: Kann ich dann davon ausgehen, dass es an die tragenden Bauteile im unteren Geschoss keine Anforderungen gibt, weil es das oberste Geschoss ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass eine Nutzungseinheit nicht immer gleichzeitig ein einziger Brandabschnitt ist (lesen Sie dazu den Beitrag «Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt»).