Wir ersetzen ein Cheminée im Dachgeschoss durch einen Schwedenofen. Reicht es, wenn der neue Kamin – ein Rohr im bestehenden gemauerten Kamin – eine Höhe von 1 m über dem Dach aufweist? Müssen wir eine Baubewilligung einholen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Aus brandschutztechnischer Sicht haben Abgasanlagen eine ausreichende Höhe, wenn diese einen Mindestabstand von 1 m zur Dachfläche aufweisen (senkrecht zur Dachfläche gemessen).

Weitere Bestimmungen können seitens der Luftreinhalteverordnung gefordert werden. Beim Erstellen einer Abgasanlage sind diverse Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Abstände zu brennbaren Bauteilen sowie die richtige Materialisierung und Dimensionierung (siehe dazu auch Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Kapitel 5). Wir empfehlen, Abgasanlagen durch eine Fachperson installieren zu lassen. Betreffend Baugesuchpflicht empfehlen wir Ihnen, sich an die örtliche Bauverwaltung zur wenden.

Ich habe eine alte Zimmerei und möchte diese als Lagerhalle für Oldtimer umnutzen. Kleine Instandhaltungsarbeiten sollen dort möglich sein, grössere Reparaturen oder Ölwechsel aber nicht. Ist eine solche Umnutzung möglich? Was muss ich dabei beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbebettrieb/Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Grundsätzlich steht der Umnutzung aus Sicht des Brandschutzes nichts im Wege.

Ich möchte eine oberirdische Industriehalle als Einstellraum für 30 Fahrzeuge umnutzen. Es handelt sich um eine ehemalige Werkstätte aus Backstein mit einem Betonboden und einer Höhe von 5 Metern. Geht das aus Brandschutzsicht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: ehemalige Industriebaute im WG 3; Kanton Thurgau

Eine Umnutzung einer Industriehalle zu einem Einstellraum oder einem Parking ist aus brandschutztechnischer Sicht grundsätzlich erlaubt.

Stimmt es, dass Brandschutzmanschetten bei PE Rohren nur ab einem Rohrdurchmesser vom 110mm erforderlich sind? Die PE-Leitungen liegen in Steigschächten, welche im Bereich der Bodenplatten abgeschottet werden. Die Schächte werden mit 18-mm-Gipsplatten verkleidet, aber nicht ausgeflockt. Ist bei jeder Rohrdurchführung eine Manschette notwendig oder reichen Weichschotts?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Schule; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Dies ist korrekt in Bezug auf ein brandabschnittsbildendes Bauteil und einzeln geführte Rohre zwischen zwei Nutzräumen.

Unser als erhaltenswert eingestuftes Haus ist einseitig angebaut, mit einer Brandmauer zum Nachbarn. Wir möchten nun das Dach sanieren und ein Unterdach anbringen. Was müssen wir im Zusammenhang mit der Brandschutzmauer beachten und prüfen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Die Grundsatzabklärungen muss der Projektverantwortliche (in der Regel der Architekt oder der Bauleiter) zusammen mit den zuständigen Stellen und den Fachplanern machen:

Ich bewohne ein 100-jähriges Haus, in dem die elektrischen Leitungen im durchgehenden Treppenhaus – die Treppe ist aus Holz – und im Keller ersetzt werden. Empfiehlt es sich, zum Keller eine Brandschutztüre einzubauen, um bei einem Brand im Keller einen Kamineffekt im Treppenhaus zu vermeiden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn

In der Regel unterliegen bestehende Wohngebäude der Eigenverantwortung (je nach kantonaler Gesetzgebung), und haben weitgehend einen Bestandesschutz.