Wir möchten in einem alten Einfamilienhaus eine Holz-/Pelletheizung einrichten. Dieses Gebäude würde theoretisch in die QSS1 fallen. Die Aussenfassade des Hauses ist jedoch aus Holz. Auch die Aussenfassade des Heizraums ist teilweise aus Holz. Fällt das Gebäude immer noch in die QSS1?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade.

Ich bin Schreiner und baue in unserem Haus eine Dachwohnung ein. Brandschutzplan und Brandschutznachweis habe ich von einem Experten erstellen lassen. Die Baubewilligung sieht eine Qualitätssicherung QSS 1 gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» vor – darf ich diese Aufgabe selbst ausüben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei Gebäuden, die unter QSS 1 fallen, sind die Anforderungen an den Brandschutz gering (vgl. Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz Ziffer 5.1 ff).

Was gibt es bei einer Haustüre bei QSS 1 zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderung an eine Haustür ergibt sich nicht aus der Qualitätssicherungsstufe, sondern aus der Nutzung des Gebäudes. Je nachdem, wofür das Gebäude genutzt wird, muss die Tür eine definierte Mindestbreite (in der Regel mind. 90 cm), in Fluchtrichtung öffnen oder ein bestimmtes Schliesssystem aufweisen. Einen Feuerwiderstand muss eine Türe zum Aussenbereich des Gebäudes im Normalfall nicht aufweisen.

Wir empfehlen Ihnen, mit der Suche nach Nutzung die Anforderungen situationsbezogen nachzuschlagen (das Thema Türen gehört zum Bereich Flucht- und Rettungswege).

Ist bei dem Objekt QSS1 doch genügend?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir möchten eine Aussenwärmedämmung anbringen. Auf jeder Etage ist ein Brandriegel (20 cm PIR) geplant. Die Gemeinde verlangt QSS2 und argumentiert, dass bei einer brennbaren Wärmebekleidung bei Gebäuden mittlerer Höhe die QSS 2 gefordert ist. Wir sind jedoch der Meinung, dass QSS 1 ausreicht.

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch

In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Einstufung:

Wir planen eine 6-geschossige Überbauung mit 254 Wohnungen über einem eingeschossigen Parking mit ca. 125 Parkplätzen. In welche Qualitätssicherungsstufe wird das eingeteilt? Aufgrund der Nutzung Wohnen denke ich QSS1 aber gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 sind Projekte der QSS1 «klein, einfach und mit wenigen Nutzungseinheiten». QSS2 trifft es da besser: «klein bis mittelgross, mit mehreren, verschiedenen oder ausgedehnten Nutzungen». Was gilt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung Ziffer 3.4.1 wird ein Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche über 12 000 m2 der Qualitätssicherungsstufe 3 zugeordnet.

Wir planen ein Mehrfamilienhaus in Hanglage mit UG, drei Vollgeschossen und einer Attikawohnung. Ausgeführt wird es in Beton mit einer verputzten Aussenwärmedämmung (EPS). Die Gebäudehöhe beträgt ca. 11.5 m, soweit ich die Definition der Messweise richtig verstanden habe. Fällt dieses Gebäude unter QSS1 oder QSS2? Müsste im Fall von QSS2 ein Brandschutzfachmann für die Qualitätssicherung engagiert werden, da die Aussenwärmedämmung brennbar ist? Sind Brandriegel in der Fassade notwendig? Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, ausserhalb des Kantons Bern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton St. Gallen

Zur Messweise der Gebäudehöhe kann Ihnen eventuell dieser Beitrag weiterhelfen. Ansonsten finden Sie die Definition in der Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen – Begriff «Gesamthöhe» (S. 21 und S. 41).