Darf der Heizungsraum auch als Pausenraum genutzt werden? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Nutzung: Wohnen und Gewerbe; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton Bern Bis zu einer Nennwärmeleistung von 70 kW dürfen Heizräume grundsätzlich auch anderen Zwecken dienen.