Die Situation: 10 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind auf Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss und ein Dachgeschoss mit einer Attikawohnung verteilt. Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg. Im 2. Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen, die Attikawohnung hat einen separaten Aufgang. Mit Ausnahme des 2. Obergeschosses verfügt jedes Geschoss über einen Lüftungsflügel (mindestens 0,3 m2), der von Hand geöffnet werden kann. Der Lüftungsflügel im 2. Obergeschoss liegt im separaten Aufgang zur Attikawohnung und ist damit vom Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) aus nicht zugänglich.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gelten die möglichen Maximalgrössen für lüftungstechnisch zusammengefasste Brandabschnitte nur pro Geschoss oder dürfen sie mehrere Geschosse umfassen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Darf man in eine Türe (keine Brandschutztüre), die in eine Einstellhalle mit 25 Abstellplätzen führt, ein Lüftungsgitter einbauen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB