Sind die Anforderungen an die Belüftung unserer Heizung erfüllt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Der Heizraum für unsere Stückholz-Heizung befindet sich im Untergeschoss. Im Heizraum hat es unter der Decke an der Nordwand eine Öffnung für die Zuluft (30 x 30 cm). Ausserhalb dieser Öffnung hat es einen Schacht aus Kunststoff, Höhe ca. 50 cm mit Abdeckgitter. Etwa 10 cm oberhalb dieses Gitters beginnt die hinterlüftete Fassade, die etwa 20 cm über den Zuluftschacht hinausragt.

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ja, für ein Einfamilienhaus geringer Höhe (bis 11 m hoch) sind die Anforderungen an den Brandschutz so erfüllt.

Der Kanal eines Ventilators, der eine Waschküche belüftet, ist durch eine Brandmauer REI90 geführt. Ist eine Brandschutzklappe nötig oder reicht eine Absperrvorrichtung EI30-S?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Landwirtschaftsbetrieb, Wohn- und Wirtschaftsteil getrennt durch Brandschutzwand, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Gemäss Brandschutzrichtlinie 25-15 «Lufttechnische Anlagen» Ziff. 3.8.2-1a sind bei Durchtrittsstellen von Lüftungsleitungen durch Brandmauern Brandschutzklappen vorgeschrieben.

Im Treppenhaus unseres Hauses mit acht Wohnungen ist ein Fenster so blockiert, dass es nicht mehr geschlossen werden kann. Wie kann ich meinen Nachbar dazu bewegen, dass er diese Blockade aufhebt? Bei einem Brand sollten doch Fenster und Türen sofort geschlossen werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus

Die Brandschutzvorschriften definieren im Normalfall keine Anforderung, dass Fenster vom Treppenhaus ins Freie geschlossen sein müssen.

Ist im ersten Untergeschoss für zwei Autoeinstellplätze in einem Doppeleinfamilienhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Doppeleinfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

Eine Spüllüftung ist in Ihrem Fall nicht vorgeschrieben, es ist auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert. An Brandschutzanlagen bei Einstellräumen im Gebäude gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude selber.

An das Treppenhaus im Erdgeschoss ist ein Kinderwagenraum angeschlossen. Der Raum bildet einen eigenen Brandabschnitt mit einer Brandschutztüre. Zur Lüftung wird der Raum an die Abluft des Untergeschosses gehängt. Die Frischluft soll über den Türschlitz am Boden des Türblattes vom Treppenhaus nachströmen. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ein Spalt zwischen Türe und Türschwelle von höchstens 10 mm am Boden ist bei einer einfachen Brandschutztüre EI 30 erlaubt.

Lüftungsdämmungen – Vollzug im Kanton Bern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Seit 1. Januar 2017 anerkennt die VKF bei Lüftungsleitungen nur noch Brandschutzsystembekleidungen mit einer umfassenden Prüfung nach SN EN 1366-1 für die geforderte Feuerwiderstandsdauer. Zudem muss ein Klassifizierungsbericht nach SN EN 13501-2 vorliegen.

Lüftungsflügel im Treppenhaus: Was gilt bei einem separaten Aufgang?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: 10 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind auf Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss und ein Dachgeschoss mit einer Attikawohnung verteilt. Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg. Im 2. Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen, die Attikawohnung hat einen separaten Aufgang. Mit Ausnahme des 2. Obergeschosses verfügt jedes Geschoss über einen Lüftungsflügel (mindestens 0,3 m2), der von Hand geöffnet werden kann. Der Lüftungsflügel im 2. Obergeschoss liegt im separaten Aufgang zur Attikawohnung und ist damit vom Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) aus nicht zugänglich.