Ob ein Feuerwiderstand EI 30 für die Trennwand ausreicht, hängt von den Abmessungen und der Ausdehnung der Gebäude ab. Dies muss im Brandschutzkonzept in Absprache mit der zuständigen Behörde (im Kanton Bern der Feueraufseher der Gemeinde) festgelegt werden.
Reicht für eine Trennwand zwischen Wohnhaus und Stall ein Feuerwiderstand von EI30?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB