Ich habe einen Heubelüftungskanal, der sich im Ökonomiegebäude befindet. Muss ich diesen mit einem Material EI30 auskleiden? Der Stall besteht aus Backsteinmauerwerk, der Kanal steht auf einer Balkenlage und einem Holzboden. Der Kanal und der Heuraum bestehen aus Holz. Maschinen befinden sich im Raum keine.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Landwirtschaftsbetrieb, bis 11 m, Kanton Bern

Heubelüftungen werden in den aktuellen Brandschutzvorschriften nicht speziell geregelt. Sie sind sinngemäss wie Lüftungsanlagen zu behandeln (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziff. 3.7 Anforderungen Lüftungsleitungen).

Der Kanal eines Ventilators, der eine Waschküche belüftet, ist durch eine Brandmauer REI90 geführt. Ist eine Brandschutzklappe nötig oder reicht eine Absperrvorrichtung EI30-S?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Landwirtschaftsbetrieb, Wohn- und Wirtschaftsteil getrennt durch Brandschutzwand, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Gemäss Brandschutzrichtlinie 25-15 «Lufttechnische Anlagen» Ziff. 3.8.2-1a sind bei Durchtrittsstellen von Lüftungsleitungen durch Brandmauern Brandschutzklappen vorgeschrieben.