Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:

  • jede Wohnung
  • alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
  • falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
  • generell Technikräume wie z.B. Heizräume
  • weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume

Neuerscheinung in der Lignum-Dokumentation Brandschutz: 4.2 «Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Lignum-Dokumentation Brandschutz ist ab sofort ein neuer Teil lieferbar, der Anschlusssituationen für den Holzbau auf der Grundlage der Brandschutzvorschriften VKF 2015 klärt. Die Publikation dient als Planungshilfe für den Zusammenschluss von Decken und Wänden und ist von der VKF als Stand-der-Technik-Papier (STP) anerkannt. Sie leistet einen weiteren wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Holzbau.

Qualitätssicherung und STP bei Holzbauten

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Holzbauer ist die Qualitätssicherung nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht neu. Mit der festen Verankerung der Alternativkonzepte gewinnen jedoch die Stand-der-Technik-Papiere (STP) im Holzbau weiter an Bedeutung.

Erleichterungen im Holzbau

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ein wichtiges Ziel der Brandschutzvorschriften BSV 2015 war eine Liberalisierung beim baulichen Brandschutz. Bauherren, Architekten und Planer sollten in der Umsetzung freier werden – der hohe Sicherheitsstandard wurde aber beibehalten. Dies bringt insbesondere im Holzbau Erleichterungen.