Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch
In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:
- jede Wohnung
- alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
- falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
- generell Technikräume wie z.B. Heizräume
- weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Lignum-Dokumentation Brandschutz ist ab sofort ein neuer Teil lieferbar, der Anschlusssituationen für den Holzbau auf der Grundlage der Brandschutzvorschriften VKF 2015 klärt. Die Publikation dient als Planungshilfe für den Zusammenschluss von Decken und Wänden und ist von der VKF als Stand-der-Technik-Papier (STP) anerkannt. Sie leistet einen weiteren wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Holzbau.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich sind in Fluchtwegen Baustoffe ohne Brandbeitrag (RF1) gefordert. Ausnahme sind Gebäude mit geringen Abmessungen, bei denen keine Anforderungen an Baustoffe in Fluchtwegen gelten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Am 19. September führt Lignum in Rapperswil eine Fachveranstaltung zum Thema «Brandsicherheit und Holz» durch.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Buchenholz fällt in die Brandverhaltensgruppe RF3. Die Dämpfung verändert das Brandverhalten nur unwesentlich. Damit darf es nicht eingesetzt werden, wenn Kategorie RF2 gefordert ist. Ausnahmen sind Bodenbeläge, welche anders klassifiziert werden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 erweitern die Möglichkeiten für Holzbauten. So können Gebäude bis zur Hochhausgrenze in brennbarer Bauweise erstellt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für Holzbauer ist die Qualitätssicherung nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht neu. Mit der festen Verankerung der Alternativkonzepte gewinnen jedoch die Stand-der-Technik-Papiere (STP) im Holzbau weiter an Bedeutung.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ein wichtiges Ziel der Brandschutzvorschriften BSV 2015 war eine Liberalisierung beim baulichen Brandschutz. Bauherren, Architekten und Planer sollten in der Umsetzung freier werden – der hohe Sicherheitsstandard wurde aber beibehalten. Dies bringt insbesondere im Holzbau Erleichterungen.

