Wie gross müssen die Brandschutzabstände zwischen zwei Holzhäusern sein? Wie werden die Abstände gemessen, wenn Holzlauben vorhanden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Büros und Restaurant, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wenn beide Gebäude weniger als 11 m hoch sind, können die Brandschutzabstände reduziert werden. Reduzierte Abstände sind auch zulässig zwischen Einfamilienhäusern und zwischen Gebäuden mittlerer Höhe, wenn die Aussenwände, einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen (mit Ausnahme von öffenbaren Fenstern und Türen).

Auf unserem Firmenareal haben wir ein Lagergebäude in Holzbauweise. Auf dem Vorplatz möchten wir eine öffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge errichten. Die Holzfassade des Lagergebäudes wird dazu neu gestaltet. Gibt es diesbezüglich Anforderungen an die Baustoffe der Fassade?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Nein, in den Brandschutzvorschriften sind dazu keine Anforderungen definiert.

Bei einem Mehrfamilienhaus in Massivbauweise soll das Holzdach des Dachgeschosses auch das Treppenhaus bedecken. Was muss man brandschutztechnisch beachten beim Übergang des Holzdaches von der Dachwohnung auf das Treppenhaus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Luzern

Es kommt darauf an, welches Dachsystem verwendet wird. Beispiele für Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen an Dachkonstruktionen sind in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte auf S. 27 zu finden.

Welcher Gebäudeabstand ist nötig zwischen zwei Gebäuden mit Holzschalung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus (bis 11 m) und ein Einfamilienhaus (11 bis 30 m) werden in Hanglage vertikal versetzt nebeneinander gebaut. Das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses liegt auf gleicher Höhe wie das Untergeschoss des Einfamilienhauses. Beide haben massive Decken und Innenwände sowie eine nicht tragende, hinterlüftete Holzfassade. Geplant sind Satteldächer mit einer Tiefe von je 1,5 m. Reicht ein Gebäudeabstand von 8 m aus oder sind Ersatzmassnahmen notwendig?

Wie muss eine brandabschnittsbildende Holzbalkendecke bei zwei übereinander liegenden Wohnungen konstruiert sein? Muss sowohl die Decke der unteren als auch der Boden der oberen Wohnung REI 30 sein oder reicht eine entsprechende Bodenbekleidung in der oberen Wohnung? Die Balkenquerschnitte betragen 180 × 180 mm.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich muss ein Deckenaufbau den geforderten Feuerwiderstand von oben wie von unten gewährleisten. Das heisst aber nicht, dass er zwingend von oben wie auch von unten mit dem geforderten Feuerwiderstand verkleidet werden muss. Das Deckensystem muss als Ganzes die gemäss Ihren Angaben geforderten REI 30 erbringen.

Wird bei hinterlüfteten Fassaden nach jedem Geschoss ein horizontaler Brandabschluss benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» gilt: Wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder die Dämmstoffe im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Materialien bestehen, müssen hinterlüftete Fassaden mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden.

Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:

  • jede Wohnung
  • alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
  • falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
  • generell Technikräume wie z.B. Heizräume
  • weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume

Neuerscheinung in der Lignum-Dokumentation Brandschutz: 4.2 «Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Lignum-Dokumentation Brandschutz ist ab sofort ein neuer Teil lieferbar, der Anschlusssituationen für den Holzbau auf der Grundlage der Brandschutzvorschriften VKF 2015 klärt. Die Publikation dient als Planungshilfe für den Zusammenschluss von Decken und Wänden und ist von der VKF als Stand-der-Technik-Papier (STP) anerkannt. Sie leistet einen weiteren wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Holzbau.